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Wicked

unregistriert

1

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:21

rechtsfrage pocketbike

hi! also wir sind auf dem obi parkplatz pocket bike gefahren.
später haben wir es ewingepackt und sind voll in eine allgemeine verkehrskontrolle rein. das pocket stand hinten auf der rückbank.
die jungs meinten sie haben uns gehört und das man da nicht fahren darf... anzeige ...

wie ist die rechtssprechung wenn wir sagen das wir es im stand haben laufen lassen und nur auf den parkplatz gefahren sind weil wir da absolut keinen stören`?

gilt das auch schon als "fahren ohne betriebserlaubniss und versicherungsschutz"?
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SETO

unregistriert

2

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:24

sagt ihr habt das lediglich transportiert. schuld bei beweis ;)
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Bike: Yamaha TDR 125

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3

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:27

rofl hättste ma auf die mami gehört
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Wohnort: Heilbronn

4

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:29

Wenn dies blos gehört haben können die euch garnix weil das könnte genau so gut ein Rasenmäher gewesen sein können oder nen Roller oder sonst irgend ne 2Takt Säge.

PS: hättest halt mal auf deine Mutter gehört :P

edit: slider war schneller
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MFwAC

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Wicked

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5

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:33

tja, mutti hatte wie immer recht.
aber kann man uns nur durch die inbetriebnahme etwas anhängen? wegen der lautstärke hat kein anwohner gemeckert.
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6

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:41

Ham die euch gesehen? Wenn nicht würde ich einfach sagen das das Geräusch nicht von euch kam. Pocketbikes zu transportieren ist ja nicht verboten.

Edit: oder weil du von wir redest wie viele wart ihr denn? Die können euch ja nicht allen was anhängen. Ihr sagt einfach alle das keiner gesehen hat wer gefahren ist :P
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Wicked

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7

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:43

das doofe war das die fotos gemacht haben und der motor noch warm war. wir haben auch gesagt das wir es in betrieb hatten da wir dachten das wir das auf dem parkplatz machen dürften.

gesehen hat uns niemand. deswegen ja. können die einem nur durch das anwerfen des fahrzeuges etwas?
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Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

8

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:45

wovon haben sie denn fotos gemacht und haben sie euch beim fahren gesehen?
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Wicked

unregistriert

9

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:52

vom pocket bike einmal von der seite. ist ein vollverkleidetes.
keine detailfotos. war auch dunkel.

nein, die haben uns nur fahren gehört.
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fwmone

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10

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:54

lol wenn ihr natürlich schon gesagt habt dass ihr gefahren seid, brauchen die auch nix mehr nachweisen.
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Beiträge: 2 727

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Wohnort: Heilbronn

11

Sonntag, 19. Februar 2006, 20:57

Zitat

Original von Wicked
wir haben auch gesagt das wir es in betrieb hatten da wir dachten das wir das auf dem parkplatz machen dürften.


In Betrieb hatten kann auch heißen blos mal aufm Parklplatz angemacht. Zählt ein Kofferraum als Privatgelände? weil dann könntet ihr behaupten dass ihr das Pocketbike im Kofferraum laufen lassen habt.
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Wicked

unregistriert

12

Sonntag, 19. Februar 2006, 21:02

wie sähe denn dann die rechtslage aus? fahren ohne führerschein fällt weg.

fahren ohne versteuerung auch.

eigendlich "nur" wegen der pflichtversicherung

was blüht mir?


wir habe nur gesagt "wir wussten nicht das man hier kein pocket bike fahren durfte"
aber nichts in die richtung von "ich bin gefahren"
als er mich fragte wie schnell das pocket sei habe ich hgesagt das ich es nicht wüsste.
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Beiträge: 91

Bike: Aprilia RS

Wohnort: nähe Frankfurt

13

Sonntag, 19. Februar 2006, 21:27

Dein Kofferaum ist "privatgelände" aber wies mit Rechtsprechung aussieht weiß ich nicht, aber normalerweise dürfte nichts passieren wenn du sagst ihr hattet es im Kofferraum laufen!

Das weiß ich so genau weil auf allen Schulen in hessen jetzt Rauchverbot herrscht ABER: wer eine Auto hat (selbst was auf dem Schulgelände parkt) darf sich reinsetzen und eine Rauchen! das hei´ßt EXTORITORIALES(wie schreibt man des?) GEBIET!!!



Felix
Nehmt das Leben nicht so ernst, man kommt da eh nicht lebend raus!!!
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Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

14

Sonntag, 19. Februar 2006, 21:37

Zitat

Original von Wicked
wie sähe denn dann die rechtslage aus? fahren ohne führerschein fällt weg.

fahren ohne versteuerung auch.

eigendlich "nur" wegen der pflichtversicherung

was blüht mir?


wir habe nur gesagt "wir wussten nicht das man hier kein pocket bike fahren durfte"
aber nichts in die richtung von "ich bin gefahren"
als er mich fragte wie schnell das pocket sei habe ich hgesagt das ich es nicht wüsste.


Unwissenheit schützt nicht vor strafe
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Registrierungsdatum: 4. September 2005

Beiträge: 2 727

Bike: GSX-R K6,Grünes Monster aus Fernost, Aprilia rs 125

Wohnort: Heilbronn

15

Sonntag, 19. Februar 2006, 21:43

Wenn stimmt was deathlord sagt machs wie ich gesagt hab und sag ihr habts im Kofferraum laufen lassen dann können die euch garnix.
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